Auf der Website des Landkreises Erding wurde eine neue Allgemeinverfügung bezüglich Corona veröffentlich.

Hier ein Auszug

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Um aber ein weiteres Ansteigen der behandlungspflichtigen PatientInnen möglichst auf einem noch stemmbaren Niveau zu halten, plant der Landkreis Erding über die heute von Staatsregierung beschlossenen Regelungen hinaus, bereits ab dem morgigen Donnerstag, 04.11.2021 folgende Maßnahmen:

  1. Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich (Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind von dieser Regelung ausgenommen). Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier werden die 3G plus Regel angewandt.

  2. FFP-Maskenpflicht gilt dort, wo bisher OP-Maskenpflicht gilt.

Diese werden im Wege einer Allgemeinverfügung angeordnet.

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Update am 5. November: