Eine Information des BSSB:
Sehr geehrte Gauschützenmeisterinnen und Gauschützenmeister,
sehr geehrte Schützenschwestern und Schützenkameraden,noch immer haben die Pandemie und ihre Einschränkungen auf alle Lebensbereiche starke Auswirkungen, auch auf unser Schützenwesen und die Ausübung unseres Sports. Nicht nur der reine Schießbetrieb ist hiervon betroffen, sondern auch das ganze Vereinsleben mit seinen gesellschaftlichen Aspekten, aber auch mit seinen Vereins- und Gremiensitzungen.
Zwar hat der Gesetzgeber im März vergangenen Jahres mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie (…) die Rechtsgrundlage für Sonderlösungen in dieser Zeit geschaffen, jedoch sind viele der theoretisch möglichen Optionen in der Praxis nicht immer einfach umsetzbar.
Speziell für die Mitglieder- und Delegiertenversammlungen bedeutet dies nun, dass virtuelle und schriftliche Abstimmungen zunächst bis Ende 2021 auch ohne entsprechende Satzungsgrundlage möglich sind. Eine ganz andere Frage ist jedoch die praktische Umsetzung dieser neu geschaffenen Optionen. Einige Vereine und Gaue haben die Phase im vergangenen Sommer genutzt, um Präsenzveranstaltungen durchzuführen, andere haben diese gleich auf dieses Jahr verschoben. Teilweise werden virtuelle Versammlungen geplant, bzw. wurden diese durchgeführt, zum Teil auch in Kombination mit schriftlichen Abstimmungen (Briefwahl).
Problematisch waren bisher rein virtuelle Mitgliederversammlungen, in denen sowohl der Berichts- und Diskussionsteil virtuell, als auch die anstehenden Wahlen und Abstimmungen rein virtuell durchgeführt werden können.
Als Service und Hilfestellung für seine Vereine und Untergliederungen hat der BSSB hierfür nun eine Partnervereinbarung mit VotesUP, einem Anbieter für virtuelle Abstimmungen und Wahlen geschlossen. VotesUP ist bereits bei anderen Verbänden und Organisationen zu diesem Zweck im Einsatz und soll auch unseren Vereinen die Möglichkeit einer rein virtuellen Mitgliederversammlung eröffnen.
Möglich sind beispielsweise offene und geheime Abstimmungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten, wie Haushalt oder Entlastung des Vorstandes, aber auch Gremienwahlen können öffentlich oder geheim, bei Bedarf auch mit unterschiedlicher Stimmgewichtung, rein virtuell durchgeführt werden. Dies kann im Rahmen einer virtuellen Livesitzung oder auch zeitversetzt in Form einer virtuellen Briefwahl stattfinden.
Über einen entsprechenden Link können BSSB-Vereine, aber natürlich auch unsere Gaue diese Plattform kostenlos nutzen.
Bei Bedarf und Interesse senden Sie einfach eine E-Mail an die Adresse votesup@bssb.bayern. Sie erhalten dann den Zugangslink über den Partnervertrag des BSSB sowie eine Übersicht und Erläuterung zur Handhabung der Plattform mit ihren diversen Möglichkeiten. Darüber hinaus können über die Geschäftsstelle individuelle Fragen zur Nutzung der Plattform beantwortet werden.
Natürlich kann die rein virtuelle Mitgliederversammlung eine Präsenzveranstaltung nur schwer ersetzen, gerade das persönliche Miteinander unserer Vereinsversammlungen und Schützentage bleibt hier völlig auf der Strecke. Nichts desto trotz haben die Vereine und Untergliederungen des BSSB durch die geschlossene Partnervereinbarung nun die Möglichkeit, auch die anstehenden Vereinsformalien rein virtuell durchzuführen.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an die Geschäftsstelle wenden.
Ich wünsche Ihnen schöne Ostertage und vor allem weiterhin Gesundheit.
Mit bayerischem Schützengruß
Christian Kühn
1. Landesschützenmeister