Startrechte für SSG-Sempt
Um in einer Mannschaft (oder auch als Einzelstarter) für die SSG-Sempt starten zu können muss zuerst die Aufnahme als Mitglied in die SSG-Sempt erfolgen. Dann müssen die Startrechte über den Erstverein geändert werden. Dazu muss über den ZMI-Client im Erstverein ein entsprechender Antrag erstellt werden. Alle Startrechte, die dabei nicht explizit vergeben werden, gelten für den Stammverein. Deshalb bitte alle Startrechte überprüfen und für den jeweils gewünschten Verein eintragen.
Wenn also jemand für die SSG-Sempt starten möchte, muss er zwei Dinge tun
- Mitgliedschaft bei der SSG-Sempt beantragen
- Startrecht für SSG-Sempt beim Erstverein eintragen lassen (z.B. Disziplin 1.10 - Luftgewehr für den Verein 410084 - SSG-Sempt)
Wenn beides eingetragen ist (Meldezeitraum für Änderungen Startrecht ist Mitte Juli bis Mitte August) dann steht einem Start für die SSG-Sempt nichts mehr im Wege.